Kunst und Bauen in Deutschland

Ein Programm zur Förderung von Kunst an und in öffentlichen Gebäuden sowie in deren Umfeld geht in Deutschland zurück auf einen Erlass der preußischen Regierung im Jahre 1928. Damit wurden erstmals Künstler direkt vom Staat gefördert.

Im Nachkriegsdeutschland wurde diese Art der Förderung 1950 vom Deutsche Bundestag wieder aufgenommen.

Ansatz war für öffentliche Gebäude einen bestimmten Prozentsatz der Bausumme für Kunst aufzuwenden. Viele Länder folgten dabei dem Beispiel des Bundes.
In Nordrhein Westfalen ist seit 2002 keine feste Quote zur Förderung mehr benannt. Bis zu diesem Zeitpunkt war verbindlich geregelt, 0,4 – 2,0 Prozent der Bausumme im staatlichen Bauen für „Kunst am Bau“ einzusetzen. Aktuell ist „Kunst und Bau“ noch in den „Baupolitischen Ziele des Landes NRW“ von 2002 sowie im Kulturfördergesetz des Landes von 2014 verankert. In 2015 wurde ein Etat in Höhe von 300.000 Euro für „Kunst und Bau“ Projekte eingesetzt,

2003 hat das Land NRW seine Baupolitischen Ziele gesetzlich verankert und in der Publikation "Die Baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen" erläutert. Unter diese Ziele fällt auch das Kunst-am-Bau-Programm:

Ziel 3: Mit Gestaltqualität und unter Beachtung
baukultureller Ansprüche bauen!

Zu den baukulturellen Zielen gehört weiterhin die künstlerische Gestaltung der Bauwerke durch das Kunst und Bau-Programm des Landes. Dieser wichtige Beitrag des staatlichen Bauens zur Kulturpolitik des Landes und zum Verfassungsauftrag der Kunstförderung und damit auch zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern wird fortgeführt. So kann Nordrhein-Westfalen seine im Konzert der Länder viel beachtete Pilotfunktion für ein geglücktes Zusammenspiel von Architektur und bildender Kunst weiter ausfüllen.

„Kultur ist das Lebenselixier unserer Gesellschaft“.
Gerhart Baum, 30.1.2013

Den meisten Menschen ist der Jurist Gerhart Baum aus seiner Zeit als Bundesinnenminister von 1978 bis 1982 in Erinnerung. Heute engagiert er sich in verschiedenen kulturellen Gremien. Als Sprecher des Kulturrats NRW war er prominenter Redner auf dem Symposium „Ohne Kunst kein Bau?“ Der Kulturrat setzte sich gegen Kürzungen der entsprechenden Etats im Rahmen der Entwicklung des Kulturfördergesetzes ein.

Kulturfördergesetz zu Kunst am Bau

Nach intensiven Arbeits- und Diskussionsprozessen innerhalb und außerhalb der Landesregierung, bei denen auch Vertreter/innen der Verbände für Kunst, Kultur und Kulturelle Bildung angehört wurden, konnte das Kulturfördergesetz am 17. Dezember 2014 im Parlament verabschiedet werden.

Paragraph 20 behandelt "Kunst und Bauen in NRW":

§ 20 Kunst am Bau

(1) Das Ministerium stellt bei ausgewählten Neu- und Umbauvorhaben des Landes die erforderlichen Mittel für Kunst-am-Bau-Projekte zur Verfügung. 

(2) Die Durchführung des Projektes obliegt dem jeweiligen Bauherrn. Soweit kulturfachliche Fragen betroffen sind, erfolgt sie in Zusammenarbeit mit dem Ministerium oder mit der von ihm benannten Stelle. Die Auswahl der Bauvorhaben und die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler erfolgen in transparenten Verfahren und beziehen die künftigen Nutzer mit ein. Die ausgewählte Künstlerin oder der ausgewählte Künstler soll möglichst frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden.

(3) Das Ministerium soll das Verfahren im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem für Städtebau zuständigen Ministerium in
einer Richtlinie regeln.

Ihr Kontakt für diesen Bereich

Peter Köddermann

Peter Köddermann
Projektleitung Kunst und Bau

T 0209 402 441-0
Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen eine gute Erfahrung zu bieten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen eine gute Erfahrung zu bieten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.